Schnellkontakt:
Anwaltskanzlei Dr. Schenk & Belovitzer, Schwetzingen, Sozialrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht

Sozialrecht

Es betreut Sie Frau Dr. Angela Schenk.

Die klassischen Zweige des Sozialrechts, nämlich Kranken- Renten- und Unfallversicherung sind bereits über 100 Jahre alt und doch ist Sozialrecht in erster Linie Zukunftsgestaltung. Kein anderes Rechtsgebiet bestimmt so sehr das gesamte Leben.

Die typische Dienstleistung eines Anwalts im Sozialrecht liegt einerseits in der Beratung:

Beispiele:

Der Anwalt wird aber vor Allem auch dann tätig wenn sich Probleme ergeben:

 

Das Sozialrecht besteht aus:

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

2017 hat das Pflegestärkungsgesetz die größte Neuregelung im Bereich der Pflegeversicherung seit über 20 Jahren gebracht:

Gerade im Bereich der Pflegeversicherung lohnt sich häufig der Widerspruch gegen die Bescheide. Eine Erhöhung des Pflegegrades bedeutet in der Regel eine erhebliche finanzielle Verbesserung, so dass auch dann eine bessere Versorgung mit Pflegeleistungen erfolgen kann.

Rentenversicherung

Altersrente:

Erwerbsminderungsrente:

Was ist zu tun, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Unfallversicherung

Nach einem Arbeitsunfall oder wenn der Verdacht auf das Bestehen einer Berufskrankheit vorliegt sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften zur Leistung verpflichtet. Hier können eine Vielzahl von Ansprüchen gegeben sein. (Rehabilitation, Verletztengeld, Rente.

Diese Leistungen müssen beantragt werden.
Wir helfen Ihnen im Verwaltungsverfahren und im sozialgerichtlichen Verfahren.

Arbeitslosenversicherung

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)

Kaum ein Bereich des Sozialrechts ist derart vielen Änderungen unterworfen. Die Probleme in diesem Bereich sind sehr vielfältig und die Bescheide des Job Centers sehr häufig fehlerhaft.

Folgende Leistungen biete ich an:

Bitte kümmern Sie sich vor der Termins Vereinbarung gegebenenfalls um die Beratungshilfe.

Sozialhilfe

Hilfe zur Pflege:

Was ist zu tun, wenn das Einkommen bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreicht?
Wann werden Kinder durch das Sozialamt zur Zahlung für die pflegebedürftigen Eltern herangezogen?
Wir beraten Sie gerne vorab aber auch wenn das Sozialamt bereits an Sie herangetreten ist.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

Wer nur eine kleine Altersrente bezieht, hat möglicherweise einen Anspruch auf Grundierung (SGB XII):

Bei Ablehnung der Grundsicherung überprüfen wir gerne die Bescheide und helfen im Widerspruchverfahren und beim Sozialgericht. (Bitte an die Beratungshilfe denken).

Schwerbehinderung

Die Feststellung des Grades der Behinderung und möglicherweise die Feststellung des Bestehens der Schwerbehinderung kann viele Vorteile haben. Diese ergeben sich ua in den Bereichen:

Wir unterstützen Sie bei der:

nach oben